Information – Ausgleichsmaßnahmen Dahmewiesen in Wildau
12.07.2017
Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Hafenausbaus der LUTRA GmbH
Der Ausbau des Hafengeländes durch die LUTRA GmbH bedeutete massive Eingriffe in die Natur und Landschaft.
Der Ausbau des Hafengeländes durch die LUTRA GmbH bedeutete massive Eingriffe in die Natur und Landschaft.
Für die Baumaßnahmen mussten Bebauungspläne ausgearbeitet werden, auch um mit sogenannten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E Maßnahmen)“ die vorgeschriebene Kompensation für die Eingriffe zu regeln. Der Verursacher des Eingriffs – in diesem Fall die LUTRA GmbH – ist zur Finanzierung der ermittelten A+E-Maßnahmen verpflichtet.
Die A+E-Maßnahmen sind dann möglichst im Plangebiet selbst und auch außerhalb des Plangebietes umzusetzen.
Die Ausgleichsmaßnahmen im Hafengebie t, wie die straßenbegleitende Pflanzung von Alleebäumen, wurden im Bereich der Zufahrtsstraße „Zum Hafen an der wilden Aue“ umgesetzt. Die Baumpflanzungen auf den Einzelgrundstücken, die Begrünung der Schallschutzwand und die Fassadenbegrünungen werden jeweils im Zusammenhang mit der Errichtung von Hochbauten im Hafengebiet realisiert.
Außerhalb des Hafengebietes wurden Ausgleichsmaßnahmen bis heute wie folgt umgesetzt:
Die Ersatzmaßnahme „Pflege- und Entwicklungsplan Spülfeld Küchensee (PEP Küchensee)“ , wurde nach dem modifizierten „Aus- und Einbaukonzept Erdstoffhalde Küchensee“ und dem diesbezüglichen Pflege- und Entwicklungsplan des Büros Ahner & Brehm vom März 2006 umgesetzt.
Ziel dieser Maßnahme war die Renaturierung einer ehemaligen Altablagerung in den Dahmewiesen südlich des Schwarzen Wegs, wo deren sogenanntes „Spülmaterial“ ausgebaut und diese Flächen anschließend zum Teil als Feuchtgebiet (“Küchensee“) gestaltet werden sollte. Die Abnahme erfolgte am 12.08.2008, für die Maßnahme bezahlte die LUTRA Kosten in Höhe von 385.143,- €.
Die Ersatzmaßnahme „Heckenpflanzung und flächenhafte Gehölzpflanzungen“ wurden im Gebiet der Stadt Wildau an der Werft am Schwarzen Weg und an einem Standort an der Bahn am Heideweg umgesetzt. Die Abnahme erfolgte am 15.07.2009, die Kosten betrugen 9.750,- €.
Die Umsetzung der Ersatzmaßnahme „Verbesserung Wasserregime Dahmewiesen“ wurde nach einer ursprünglichen Vorplanung vom Büro Ahner & Brehm vom 12.09.2002, die im März 2006 präzisiert wurde, am 22.01.2007 begonnen. Entwicklungsziel der Maßnahmen ist eine Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer, um günstigere Lebensbedingungen für Amphibien und Fische zu schaffen, wertvolle Biotope zu erhalten und zu pflegen und damit die Biotopqualität zu verbessern, dabei die Biotopentwicklung zu beobachten und hinsichtlich ihrer Effektivität auszuwerten.
Am 19.03.2009 fand eine erste Abnahme von Hauptleistungen für diese Maßnahme statt und sie umfassten Kosten in Höhe von 257.543,- €. Weitere Leistungen aus dem Projekt „Wasserregime Dahmewiesen“ waren bzw. sind noch durch die LUTRA GmbH umzusetzen:
1. vollständige Beseitigung des Schöpfwerks,
2. Freihalten einer Flachwasserzone, jährlich auf ca. 300 qm über 10 Jahre,
3. Entschlammung von Gräben, regelmäßig alle 5 Jahre auf ca. 6.000 lfd. m,
4. Mahd grabenbegleitenden Röhrichts, jährlich über 10 Jahre auf 1.580 lfd. m und 4 m Breite,
wobei verlangt ist, dass die Maßnahmen durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet sind. Die Beseitigung der verbliebenen unterirdischen Teile des früheren Schöpfwerks war durch den Wasser- und Bodenverband (WBV) zusammen mit einer Grabenaufweitung und einer Entschlammung des sogenannten „Mahlbusens“ durchgeführt worden. Die Abnahme dieser Leistung erfolgte am 04.10.2012.
In der Folgezeit konnte aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse und damit verbundener Vernässung der Dahmewiesen, zunehmendem Gehölzaufwuchs und der von privaten Grundstückseigentümern ausgesprochenen Betretungsverbote und u.a. daraus erwachsenen Koordinationsproblemen zwischen einigen wichtigen Beteiligten die Fortsetzung der Grabenreinigungs- und Mähleistungen vorerst nicht mehr bewerkstelligt werden. Wie kann es nun weitergehen mit den Dahmewiesen?
Die Dahmewiesen sind Bestandteil der von Menschenhand geschaffenen Kulturlandschaft und gleichzeitig ein einzigartiges Landschaftsbiotop, das sich aus einem facettenreichen Mosaik unterschiedlichster Pflanzen- und Tiergemeinschaften zusammensetzt. Dieses Naturjuwel sollte aber nicht sich selbst überlassen werden, denn nur mit gezielt eingesetzten weiteren Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen kann die wieder entstandene Vielfalt überhaupt erhalten werden.
Nutzungs- und Schutzziele haben zum Teil widersprüchliche Anforderungen und Ansprüche an diese Flächen. Es konkurrieren z.B. Naturschutz, Landwirtschaft und Erholungsnutzung. Daher galt es, in einer „Gesamtkonzeption Dahmewiesen“ unter Einbeziehung aller Akteure (Eigentümer, Landwirt, Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, NABU, Forstbehörde, WBV etc.) die verschiedenen Interessenlagen und Fachkompetenzen unter einen Hut zu bekommen. In diese Gesamtkonzeption waren dann auch die noch offenen Restleistungen der LUTRA GmbH zu integrieren.
Darauf aufbauend wurde 2016 ein umfassender „Pflege- und Entwicklungsplan Dahmewiesen“ erstellt, der zu den Leitbildern und Entwicklungszielen der Gesamtkonzeption konkrete Maßnahmen darstellt und auch aufzeigt, wie sie umgesetzt werden können.
Eine erste daraus entwickelte Initialmaßnahme, die am 20.01.2017 von der Stadtverordnetenversammlung Wildau beschlossen wurde, ist die saisonale Beweidung ausgesuchter Flächen mit Wasserbüffeln. Diese sehr natürliche und nachhaltige Maßnahme dient zur Pflege und Aufwertung der wertvollen Feuchtstandorte: die genügsamen und pflegeleichten Tiere beweiden Wiesenflächen, die mit Maschinen nicht mehr befahrbar sind. Dort halten sie durch ihren Appetit den Bewuchs kurz und erhöhen damit wieder die Artenvielfalt sowohl hinsichtlich der Tier- wie auch der Pflanzenwelt. Stadt Wildau
Die Ausgleichsmaßnahmen im Hafengebie t, wie die straßenbegleitende Pflanzung von Alleebäumen, wurden im Bereich der Zufahrtsstraße „Zum Hafen an der wilden Aue“ umgesetzt. Die Baumpflanzungen auf den Einzelgrundstücken, die Begrünung der Schallschutzwand und die Fassadenbegrünungen werden jeweils im Zusammenhang mit der Errichtung von Hochbauten im Hafengebiet realisiert.
Außerhalb des Hafengebietes wurden Ausgleichsmaßnahmen bis heute wie folgt umgesetzt:
Die Ersatzmaßnahme „Pflege- und Entwicklungsplan Spülfeld Küchensee (PEP Küchensee)“ , wurde nach dem modifizierten „Aus- und Einbaukonzept Erdstoffhalde Küchensee“ und dem diesbezüglichen Pflege- und Entwicklungsplan des Büros Ahner & Brehm vom März 2006 umgesetzt.
Ziel dieser Maßnahme war die Renaturierung einer ehemaligen Altablagerung in den Dahmewiesen südlich des Schwarzen Wegs, wo deren sogenanntes „Spülmaterial“ ausgebaut und diese Flächen anschließend zum Teil als Feuchtgebiet (“Küchensee“) gestaltet werden sollte. Die Abnahme erfolgte am 12.08.2008, für die Maßnahme bezahlte die LUTRA Kosten in Höhe von 385.143,- €.
Die Ersatzmaßnahme „Heckenpflanzung und flächenhafte Gehölzpflanzungen“ wurden im Gebiet der Stadt Wildau an der Werft am Schwarzen Weg und an einem Standort an der Bahn am Heideweg umgesetzt. Die Abnahme erfolgte am 15.07.2009, die Kosten betrugen 9.750,- €.
Die Umsetzung der Ersatzmaßnahme „Verbesserung Wasserregime Dahmewiesen“ wurde nach einer ursprünglichen Vorplanung vom Büro Ahner & Brehm vom 12.09.2002, die im März 2006 präzisiert wurde, am 22.01.2007 begonnen. Entwicklungsziel der Maßnahmen ist eine Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer, um günstigere Lebensbedingungen für Amphibien und Fische zu schaffen, wertvolle Biotope zu erhalten und zu pflegen und damit die Biotopqualität zu verbessern, dabei die Biotopentwicklung zu beobachten und hinsichtlich ihrer Effektivität auszuwerten.
Am 19.03.2009 fand eine erste Abnahme von Hauptleistungen für diese Maßnahme statt und sie umfassten Kosten in Höhe von 257.543,- €. Weitere Leistungen aus dem Projekt „Wasserregime Dahmewiesen“ waren bzw. sind noch durch die LUTRA GmbH umzusetzen:
1. vollständige Beseitigung des Schöpfwerks,
2. Freihalten einer Flachwasserzone, jährlich auf ca. 300 qm über 10 Jahre,
3. Entschlammung von Gräben, regelmäßig alle 5 Jahre auf ca. 6.000 lfd. m,
4. Mahd grabenbegleitenden Röhrichts, jährlich über 10 Jahre auf 1.580 lfd. m und 4 m Breite,
wobei verlangt ist, dass die Maßnahmen durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet sind. Die Beseitigung der verbliebenen unterirdischen Teile des früheren Schöpfwerks war durch den Wasser- und Bodenverband (WBV) zusammen mit einer Grabenaufweitung und einer Entschlammung des sogenannten „Mahlbusens“ durchgeführt worden. Die Abnahme dieser Leistung erfolgte am 04.10.2012.
In der Folgezeit konnte aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse und damit verbundener Vernässung der Dahmewiesen, zunehmendem Gehölzaufwuchs und der von privaten Grundstückseigentümern ausgesprochenen Betretungsverbote und u.a. daraus erwachsenen Koordinationsproblemen zwischen einigen wichtigen Beteiligten die Fortsetzung der Grabenreinigungs- und Mähleistungen vorerst nicht mehr bewerkstelligt werden. Wie kann es nun weitergehen mit den Dahmewiesen?
Die Dahmewiesen sind Bestandteil der von Menschenhand geschaffenen Kulturlandschaft und gleichzeitig ein einzigartiges Landschaftsbiotop, das sich aus einem facettenreichen Mosaik unterschiedlichster Pflanzen- und Tiergemeinschaften zusammensetzt. Dieses Naturjuwel sollte aber nicht sich selbst überlassen werden, denn nur mit gezielt eingesetzten weiteren Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen kann die wieder entstandene Vielfalt überhaupt erhalten werden.
Nutzungs- und Schutzziele haben zum Teil widersprüchliche Anforderungen und Ansprüche an diese Flächen. Es konkurrieren z.B. Naturschutz, Landwirtschaft und Erholungsnutzung. Daher galt es, in einer „Gesamtkonzeption Dahmewiesen“ unter Einbeziehung aller Akteure (Eigentümer, Landwirt, Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, NABU, Forstbehörde, WBV etc.) die verschiedenen Interessenlagen und Fachkompetenzen unter einen Hut zu bekommen. In diese Gesamtkonzeption waren dann auch die noch offenen Restleistungen der LUTRA GmbH zu integrieren.
Darauf aufbauend wurde 2016 ein umfassender „Pflege- und Entwicklungsplan Dahmewiesen“ erstellt, der zu den Leitbildern und Entwicklungszielen der Gesamtkonzeption konkrete Maßnahmen darstellt und auch aufzeigt, wie sie umgesetzt werden können.
Eine erste daraus entwickelte Initialmaßnahme, die am 20.01.2017 von der Stadtverordnetenversammlung Wildau beschlossen wurde, ist die saisonale Beweidung ausgesuchter Flächen mit Wasserbüffeln. Diese sehr natürliche und nachhaltige Maßnahme dient zur Pflege und Aufwertung der wertvollen Feuchtstandorte: die genügsamen und pflegeleichten Tiere beweiden Wiesenflächen, die mit Maschinen nicht mehr befahrbar sind. Dort halten sie durch ihren Appetit den Bewuchs kurz und erhöhen damit wieder die Artenvielfalt sowohl hinsichtlich der Tier- wie auch der Pflanzenwelt. Stadt Wildau