Baumschutz – auch im Kurpark

01.03.2018 In der Stadt Wildau ist das Thema “Baumschutz“ schon seit vielen Jahren unter anderem auch durch die eigene kommunale Baumschutzsatzung geregelt, worin die Zielsetzung für die Verwaltung vorgegeben ist, den Baumbestand so weit als möglich zu erhalten oder für Ersatz zu sorgen.
Die Satzung regelt den Baumschutz in den Siedlungsbereichen, so dass Baumfällungen bei der Stadt zu beantragen und dann auch von der Stadtverwaltung zu prüfen und zu bescheiden sind. Naturgemäß kommt es dabei zu Konflikten, wenn einem Antrag nicht gleich stattgegeben werden kann oder z.B. die Vitalität eines Baums unterschiedlich eingeschätzt wird. Dann ist es Aufgabe der ehrenamtlichen Baumschutzbeauftragten, mit ihrem Fachwissen eine objektive Bewertung vorzunehmen, die dann in die Bescheidung durch die Stadt einfließt. Auch der Kurpark liegt uns wie alle anderen Waldgebiete der Stadt als Erholungsbereich für die Bürger und zugleich als grüne Lunge und Naturoase sehr am Herzen. Wald gehört aber nicht zum Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.
Ein solcher Erholungswald wie der Kurpark muss viele Funktionen erfüllen und es gilt daher, unterschiedliche Interessen und Erwartungen bei der Pflege und Entwicklung eines solchen Waldes zu berücksichtigen. Da er für jeden offen steht und allen zugänglich ist, müssen  zuallererst die zwingenden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung erfüllt werden. Daher trägt die Stadt auch im Kurpark eine hohe Verantwortung. Der Baumbestand im Kurpark – wie auch in der gesamten Waldsiedlung – ist mittlerweile verhältnismäßig alt und so sind inzwischen nicht wenige der teilweise sehr prächtig entwickelten Exemplare – was Gesundheit, Stabilität und Bruchsicherheit anbelangt – an ihre Grenzen gelangt und stellten ein nicht mehr zu übersehendes Gefahrenpotential dar. Und wenn es um die Sicherheit geht, müssen andere Aspekte leider in den Hintergrund treten. Deshalb war im Kurpark über die Jahre nun dringender Handlungsbedarf angewachsen, so dass ein auf den ersten Blick rigoroses Vorgehen geboten war. Doch war dabei keinesfalls das Bewusstsein um die Verantwortung für das Erbe dieses romantisch gewachsenen Stücks grünen Wildaus vergessen worden. Vielmehr war es gleichwohl Ziel der Sicherungsarbeiten, auch schon jetzt pflegende und naturschutzfachlich aufwertende Maßnahmen mit umzusetzen, um an die alten Entwicklungsziele für den Kurpark zur Förderung der Artenvielfalt anzuknüpfen. Deshalb wurde in Abstimmung mit den im Kurpark-Wald fachlich zuständigen Behörden wie der Unteren Forstbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises, der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (UAWBB), aber auch mit dem Naturschutzbund NABU, dem Seniorenbeirat, den damaligen Mitgestaltern Herrn Pfitzenreuter und Frau Wollenberg – in Gedenken und Vertretung für ihren Mann Karl-Heinz Wollenberg – recherchiert, geplant, abgewogen und dann gearbeitet. In der Presse, auf der Homepage der Stadt Wildau, in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und teilweise über Postwurfsendungen bei den unmittelbaren Anwohnern wurde regelmäßig informiert und zur Mitgestaltung aufgerufen. Wie im Kurpark geht es dem Baumbestand in der gesamten Waldsiedlung, wo er zum Teil noch älter und anderen Einflüssen ausgesetzt ist.
Daher häufen sich auch dort die Fällanträge, neben den durch Bauvorhaben bedingten dann meist wieder zur Gefahrenabwehr. Auch hier muss auf der Grundlage und nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung die Einzelfallprüfung erfolgen und durch die Stadt beschieden werden. Die Mitwirkung von ehrenamtlichen Baumsachverständigen ist dabei sehr wünschenswert und hilfreich. Nach der für die Verwaltung überraschenden Entscheidung von Herrn Pfitzenreuter, von seinem Ehrenamt zurückzutreten, ist die Stadt auf der Suche nach weiteren fachlich beratenden Baumsachverständigen und würde sich über deren ehrenamtliches Engagement freuen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Starke [E-Mail anzeigen] , 03375/5054-58 oder an Frau Joksch [E-Mail anzeigen] , 03375/5054-17.