Hinweise zu Wildschweinen im Stadtgebiet
Nicht füttern:
Wildschweine werden durch das Füttern nicht nur in die Stadt gelockt, sondern verlieren dadurch auch ihre Fluchtdistanz zum Menschen. Deshalb ist das Füttern der Tiere gesetzlich verboten. Viele Gartenbesitzer sorgen aber auch mit Essensresten auf dem Komposthaufen indirekt für Nahrung. Daher keine Speiseabfälle offen im Garten liegen lassen.
Müll sichern:
Wildschweine sind Allesfresser und ernähren sich auch aus Abfalltonnen und Müllsäcken. Damit sie nicht an den Müll rankommen, ist es wichtig, die Tonnen gut zu verschließen. Müllsäcke sollten grundsätzlich erst morgens nach draußen gebracht werden. Die Tiere könnten sie sonst nachts aufreißen.
Zaun verstärken:
Ein einfacher Maschendrahtzaun hindert ein Wildschwein nicht am Eindringen in den Garten. Die Tiere haben genug Kraft, um den Draht zu verbiegen. Eine stabilere Alternative ist ein Stabgitterzaun aus Metall. Auch ein Betonbord kann dabei helfen, den Garten wildschweinsicher zu machen. Sie verhindert, dass sich die Tiere in das Grundstück wühlen.
Jagdmaßnahmen:
Das Jagen in den befriedeten Gebieten der Stadt Wildau ist nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde des Landkreises gestattet. Die Bejagung im Stadtgebiet ist sehr schwierig, da die Sicherheit der Anwohner an erster Stelle steht. Geschossen werden darf nur in den Bereichen, wo eine Gefahr für Menschen ausgeschlossen ist. Die Stadt steht im engen Kontakt zu den Jagdpächtern und teilt die aktuellen Angaben der Bürger zu den Zuggebieten der Wildschweine mit.
Sperling
Hauptverwaltung