Wichtige Information – Änderung der Öffnungszeiten in den drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau und dem Hort


Wichtige Information – Änderung der Öffnungszeiten in den drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau und dem Hort

Liebe Eltern,

unsere oberste Priorität ist es, den Betrieb unserer Kitas aufrecht zu erhalten.

Dennoch müssen wir aufgrund der derzeit aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 30.10.2020, der damit verbundenen strengen Einhaltung und Umsetzung der Hygienepläne zum Schutz  Ihrer Kinder und unserer Beschäftigten vor einer möglichen Infektion mit dem Corona- Virus und der durch Krankheit angespannten Personalsituation, als eine organisatorische Maßnahme, die Verkürzung der Öffnungszeiten in unseren Kindertagesstätten festlegen:


Ab Montag, dem 09.11.2020 sind unsere drei Kitas und der Hort bis auf Widerruf von 7.00 – 17.00 Uhr  geöffnet.


Die Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule wird ab sofort eingestellt.

1. Bitte beachten Sie die in den Kitas vorgegebenen Wege für das Bringen- und Abholen Ihrer Kinder.

2. In den Einrichtungen werden Bereiche zur Übergabe der Kinder an das päd. Personal geschaffen.

3. Mit dem Betreten des Kitageländes  besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

4. Wurde für Ihr Kind vom Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme festgelegt, sind Sie verpflichtet, der Kitaleitung  beim ersten Besuch nach dieser Maßnahme, den entsprechenden Bescheid des Gesundheitsamtes vorzulegen, aus dem  das Ende der Quarantäne ersichtlich ist.

Aufgrund der bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen  werden in allen Kitas Gruppen (Teilbereiche) gebildet, die, soweit wie möglich, einem festen  Erzieherteam und festen Räumen zugeordnet werden. Mit dieser Festlegung soll die bessere Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglicht und die unkontrollierte  Ausbreitung des Virus verhindert werden.

Diese Festlegungen können einerseits helfen, die Schließung einer gesamten Einrichtung  zu vermeiden, andererseits kann ein Personalmangel aber dazu führen, dass für einzelne dieser Teilbereiche weitere Einschränkungen durch uns festgelegt werden müssen. Die erste Maßnahme wäre die Einschränkung  der Betreuung auf die Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten bzw. alleinerziehend sind.

Erläuterungen zu systemrelevanten Berufsgruppen finden Sie auf folgender Internetseite

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/liste-systemrelevante-bereiche.html?fbclid=IwAR3lezoaCj–oUDdRMhNMgokqf-6lPYHAcBJJRqEoHIISHhgXZD55aot694

Auch eine Schließung dieser Teilbereiche ist nicht ausgeschlossen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Leiterinnen der Kitas und die Verwaltung zur Verfügung.

Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!