Aufhebung des Beschlusses S 02/54/19 der Stadtverordnetenversammlung Wildau vom 01.10.2019
Aufhebung des Beschlusses S 02/54/19 der Stadtverordnetenversammlung Wildau vom 01.10.2019 zur ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020
Die Bürgermeisterin hat im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Wildau zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils entschieden, den genannten Beschluss aufzuheben und damit am 29.11.2020 und 13.12.2020 keine Sonntagsöffnung im Stadtgebiet Wildau stattfinden zu lassen.