Notbetreuung in Schulen und Hort ab 11.01.2021
Liebe Eltern,
mit der neuen Eindämmungsverordnung, die für die Kitas und Schulen ab dem 11.01.2021 gilt,
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_03_2021.pdf
bleiben:
– Die Schulen und Horte, vorerst bis zum 22.01.2021 geschlossen und es wird nur eine Notbetreuung angeboten.
– Ab 25.01.2021 könnte die Grundschule den Präsenzunterricht (ggf. auch Wechselunterricht) wieder aufnehmen (Entscheidung wird in der 3. KW durch das Land Brandenburg getroffen).
– Wenn diese Entscheidung getroffen wird, wird auch der Hort regulär für die Kinder, die im Präsenzunterricht sein werden, angeboten. Für die anderen Tage gelten die Regeln der Notbetreuung weiter.
– In die Liste der systemrelevanten Berufe wurde die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen neu aufgenommen.
– Neu ist, dass Alleinerziehende die Möglichkeit haben, für ihr Kind/ihre Kinder eine Notbetreuung ab 18.01.21 zu beantragen, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
– Die Kitas für die Altersgruppen von Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Einschulung bleiben vorerst weiter offen. Dies kann sich ändern, wenn die 7-Tagesinzidenz größer als 300 ist. Die Entscheidung dafür liegt beim Landkreis Dahme-Spreewald. In diesem Fall wird auch in den Kitas nur eine Notbetreuung nach den jetzigen Regelungen angeboten.
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Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund dessen, dass die Kinder nicht in der Notbetreuung aufgenommen werden können, erfolgt nicht.
Das Antragsformular wurde überarbeitet
Antragsformular Stadt Wildau 11_1_2021.pdf
und ist für Anträge ab dem 11.01.2021 zu verwenden. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an
[E-Mail anzeigen]
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