Information zur Beitragserhebung für Personensorgeberechtigte


Information zur Beitragserhebung für Personensorgeberechtigte

Liebe Eltern,

auf der Grundlage der neuen aktuellen Eindämmungsverordnung (gültig vom 15.02.21 bis 7.03.2021) beginnt in Brandenburg

ab dem 22.02.2021 an den Grundschulen der Wechselunterricht

.



Hortkinder

Ab diesem Tag werden alle Kinder, jeweils an den Tagen an denen sie am

Präsenzunterricht

in der Grundschule teilnehmen, entsprechend ihrem Betreuungsvertrag durch den Hort der Kita Wirbelwind betreut.

An den Tagen, an denen die Kinder

keinen Unterricht

haben, können nur die Kinder den Hort besuchen, die einen

Anspruch auf Notbetreuung

haben. Für alle anderen Kinder bleibt der Hort geschlossen. Die Situation ist also an diesen Tagen die Gleiche wie vor Beginn des Wechselunterrichts.

Für die Beitragserhebung bedeutet dies:


I. Kinder

ohne

Notbetreuungsanspruch


• Der Monat

Februar

bleibt beitragsfrei.

• Für den Monat

März

wird ein

hälftiger

Monatsbeitrag erhoben.

Wenn Personensorgeberechtigte für ihre Kinder auch an den Tagen, an denen Unterricht stattfindet, keine Hortbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen entsprechende Erklärungen bis zum 15.03.2021 bei der Kitaverwaltung der Stadt Wildau vorliegen. Dann bleibt auch der Monat März beitragsfrei.


II. Kinder

mit

Notbetreuungsanspruch


• Im Monat

Februar

wird der Elternbeitrag auf der Grundlage der vorliegenden Erklärung erhoben.

• Für den Monat

März

wird der

volle

Monatsbeitrag erhoben.

Wenn Personensorgeberechtigte für ihre Kinder im Monat März keine Betreuung oder nur die Hälfte der Betreuungsleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen entsprechende Erklärungen bis zum 15.03.2021 bei der Kitaverwaltung der Stadt Wildau vorliegen.

Sollte im Monat März durch die neu zu erwartende Eindämmungsverordnung der volle Präsenzunterricht in der Grundschule wieder aufgenommen werden, bleibt es bei der Regelung wie im Wechselunterricht. D.h. die Beitragspflicht für den Monat März ändert sich nicht, sondern bleibt entsprechend der vorliegenden Erklärungen bestehen.

Ab April müssten die Personensorgeberechtigten dann wieder den vollen Beitrag bezahlen, wenn die Horteinrichtungen wieder geöffnet sind.



Krippen- und Kitakinder

Für diese Kinder gibt es weiter die Möglichkeit, dass die Personensorgeberechtigten freiwillig auf die Betreuungsleistung verzichten bzw. die Betreuungsleistung nur bis zu 50% in Anspruch nehmen.

Die für den Monat März notwendigen Erklärungen der Personensorgeberechtigten müssen bis zum 15.03.2021 bei der Kitaverwaltung der Stadt Wildau vorliegen.


Die Erhebung der Beiträge erfolgt für Februar bis zum 15.03.2021 und für März bis zum 29.03.2021.

Wir danken für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!