Information zur Ergänzung der Liste der kritischen Infrastrukturbereiche
Liebe Eltern,
mit der neuen Eindämmungsverordnung, die für die Kitas und Schulen ab dem 15.02.2021 gilt, wurde die
Liste der kritischen Infrastrukturbereiche
unter § 18 Absatz 5 Satz 2 Nr. 8 der Eindämmungsverordnung
um
die Leistungsverwaltung der Träger der
Leistungen nach dem SGB V- Gesetzliche Krankenversicherung
ergänzt.
D.h., dass Personensorgeberechtigte, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind, ggf. einen Anspruch auf Notbetreuung für ihr Kind/ihre Kinder haben, soweit auch alle weiteren Voraussetzungen nach § 18 Absatz 5 vorliegen.
Das Antragsformular wurde überarbeitet
Antragsformular Stadt Wildau 18_2_2021.pdf
und ist für Anträge ab dem 18.02.2021 zu verwenden. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an
[E-Mail anzeigen]
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