6. Änderungsverordnung vom 23.04.2021 zur 7. Corona-Eindämmungsverordnung
BGBl. 2021,T.I Nr.18 – u.a. Änd.d.Infektionsschutzges.v.22.04.2021.pdf
Aus der Pressemitteilung 2021/0078 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 26.04.2021
„…Der Inzidenzwert 100 wurde im Landkreis Dahme-Spreewald an (weit mehr als) drei aufeinander folgenden Tagen ununterbrochen überschritten.
Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald vorerst die Regelungen des Bundes gemäß § 28b des geänderten Infektionsschutzgesetzes (bundesweite Notbremse).
Diese bundeseinheitlichen Maßnahmen enden im Landkreis Dahme-Spreewald erst wieder, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Inzidenzwert die Schwelle von 100 unterschreitet.
Der Landkreis wird diese Unterschreitung entsprechend bekanntgeben und am übernächsten Tag treten die Bundes-Schutzmaßnahmen außer Kraft – ab dann gelten wieder die Vorgaben der brandenburgischen Eindämmungsverordnung…“
6. VO zur Änd. d. 7. Corona-Eindämmungs-VO vom 23.04.2021.pdf
Die Lesefassung der kompletten geänderten Verordnung ist u.a. zu finden unter „bravors brandenburg 7. Eindämmungsverordnung“.