6. Änderungsverordnung vom 23.04.2021 zur 7. Corona-Eindämmungsverordnung


6. Änderungsverordnung vom 23.04.2021 zur 7. Corona-Eindämmungsverordnung


BGBl. 2021,T.I Nr.18 – u.a. Änd.d.Infektionsschutzges.v.22.04.2021.pdf

Aus der Pressemitteilung 2021/0078 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 26.04.2021

„…Der Inzidenzwert 100 wurde im Landkreis Dahme-Spreewald an (weit mehr als) drei aufeinander folgenden Tagen ununterbrochen überschritten.

Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald vorerst die Regelungen des Bundes gemäß § 28b des geänderten Infektionsschutzgesetzes (bundesweite Notbremse).

Diese bundeseinheitlichen Maßnahmen enden im Landkreis Dahme-Spreewald erst wieder, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Inzidenzwert die Schwelle von 100 unterschreitet.

Der Landkreis wird diese Unterschreitung entsprechend bekanntgeben und am übernächsten Tag treten die Bundes-Schutzmaßnahmen außer Kraft – ab dann gelten wieder die Vorgaben der brandenburgischen Eindämmungsverordnung…“


6. VO zur Änd. d. 7. Corona-Eindämmungs-VO vom 23.04.2021.pdf

Die Lesefassung der kompletten geänderten Verordnung ist u.a. zu finden unter „bravors brandenburg 7. Eindämmungsverordnung“.