Elterninformation zum Schulessen in der Grundschule ab 01.01.2024
30.11.2023
In der Grundschule ab 01.01.2024
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent erhoben.
Der Zuschuss der Stadt Wildau beträgt auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung S-170/2022 vom 29.11.2022 0,50 € pro Portion für das Mittagessen.
Portionspreis inkl. 19% USt: 4,47 €.
Anteil der Personensorgeberechtigten pro Portion: 3,97€
In der Oberschule ab 01.01.2024
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent erhoben.
Damit steigt der Portionspreis in der Schulverpflegung.
Der Zuschuss der Stadt Wildau beträgt auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung S-171/2022 vom 29.11.2022 0,50 € pro Portion für das Mittagessen.
Portionspreis inkl. 19% USt: 4,53 €.
Anteil der Personensorgeberechtigten pro Portion: 4,03 €
Simone Hein
Abteilungsleiterin der Hauptverwaltung