Hinweise zur Laubentsorgung
Die Stadtverwaltung Wildau gibt hiermit bekannt, dass das Laub der Straßenbäume dieses Jahr letztmalig in der 51 Kalenderwoche eingesammelt wird. Dazu ist das Laub der Straßenbäume zusammengeharkt auf dem Gehweg unweit des Straßenrandes abzulegen.
Der Bauhof fährt in regelmäßigen Abständen durch die Straßen in denen es Straßenbäume gibt, um die Laubhaufen abzuholen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Laubhaufen nur Laub von Straßenbäumen, nicht aber von Bäumen von Privatgrundstücken enthalten dürfen. Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen, Ästen jeglicher Größe sowie Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.
Sollten die Haufen erkennbar Schotter, Steine, Müll, Äste oder Laub bzw. Nadeln von Bäumen von Privatgrundstücken enthalten, ist der Bauhof berechtigt, diese Haufen liegenzulassen.
Bitte beachten Sie, dass das anfallende Laub außerhalb der Herbstlaubentsorgung im Oktober/November in der Pflicht der Anlieger liegt.
Für Nachfragen steht Ihnen gerne Herr Surkamp unter 03375/505412 zur Verfügung.
Liegenschaftsverwaltung