Notbetreuung in Schulen und Hort ab 11.01.2021


Notbetreuung in Schulen und Hort ab 11.01.2021

Liebe Eltern,

mit der neuen Eindämmungsverordnung, die für die Kitas und Schulen ab dem 11.01.2021 gilt,


https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_03_2021.pdf


bleiben:

– Die Schulen und Horte, vorerst bis zum 22.01.2021 geschlossen und es wird nur eine Notbetreuung angeboten.

– Ab 25.01.2021 könnte die Grundschule den Präsenzunterricht (ggf. auch Wechselunterricht) wieder aufnehmen (Entscheidung wird in der 3. KW durch das Land Brandenburg getroffen).

– Wenn diese Entscheidung getroffen wird, wird auch der Hort regulär für die Kinder, die im Präsenzunterricht sein werden, angeboten. Für die anderen Tage gelten die Regeln der Notbetreuung weiter.

– In die Liste der systemrelevanten Berufe wurde die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen neu aufgenommen.

– Neu ist, dass Alleinerziehende die Möglichkeit haben, für ihr Kind/ihre Kinder eine Notbetreuung ab 18.01.21 zu beantragen, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

– Die Kitas für die Altersgruppen von Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Einschulung bleiben vorerst weiter offen. Dies kann sich ändern, wenn die 7-Tagesinzidenz größer als 300 ist. Die Entscheidung dafür liegt beim Landkreis Dahme-Spreewald. In diesem Fall wird auch in den Kitas nur eine Notbetreuung nach den jetzigen Regelungen angeboten.



Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund dessen, dass die Kinder nicht in der Notbetreuung aufgenommen werden können, erfolgt nicht.

Das Antragsformular wurde überarbeitet



Antragsformular Stadt Wildau 11_1_2021.pdf

und ist für Anträge ab dem 11.01.2021 zu verwenden. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an

[E-Mail anzeigen]


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